Ergibt sich daraus nicht auch ein Konflikt für unser internationales Geschäft? Die Werte, von denen Sie hier sprechen, werden ja nicht überall in gleichem Maße gelebt.
Die Antwort darauf hat mehrere Dimensionen, über die wir uns im Vorstand laufend und sehr differenziert Gedanken machen.
Zuallererst geht es um die beiden Fragen: Aus welchem Land kommt ein Auftrag? Und wer steht ganz konkret hinter dem jeweiligen Unternehmen? Dies ist notwendig, damit wir beurteilen können, ob hier eventuell eine staatliche Beteiligung im Spiel ist – was allerdings nur auf einen ganz kleinen Bruchteil der Kunden zutrifft. Was wir in diesem Zuge ebenfalls im Blick haben müssen: Gibt es für das betreffende Land Sanktionen, die es zu beachten gilt, oder andere rechtliche Faktoren, die sich limitierend auswirken?
In unserer ganzheitlichen Betrachtung spielt natürlich auch das Krones Zielbild eine wichtige Rolle. Wie Sie wissen, haben wir uns darin verpflichtet, einen signifikanten Beitrag zur Ernährung der Weltbevölkerung zu leisten. Unsere Lösungen kommen in mehr als 150 Ländern zum Einsatz. Dadurch sind wir ein fester Bestandteil einer Wertschöpfungskette, die jeden Tag Millionen von Menschen mit Lebensmitteln und Getränken versorgt. Was man dabei nicht außer Acht lassen darf: Gerade diejenigen unserer Kunden, die in wirtschaftlich und infrastrukturell schwächeren Regionen aktiv sind, spielen eine essenzielle Rolle für die Grundversorgung der lokalen Bevölkerung. Nicht nur, weil sie notwendige Produkte des täglichen Bedarfs herstellen, sondern auch, weil sie dadurch wiederum Arbeitsplätze generieren. Aus Sicht unserer großen Vision bedeutet das also: Je mehr Märkte und Länder wir mit unseren Lösungen erreichen, desto besser. In die Entscheidung, wohin und an wen wir unsere Produkte liefern, fließen allerdings noch einige weitere Faktoren ein.
Und die schränken das Ganze vermutlich wieder ein?
Ja, teilweise sogar erheblich, das hatte ich ja bereits vorher schon erwähnt. Als allererstes sind hier außen- oder sicherheitspolitische Bestimmungen zu nennen. Wenn einzelne Länder oder Regionen mit internationalen Wirtschaftssanktionen oder gar Embargos belegt sind, halten wir uns natürlich akribisch an die geltenden Maßnahmen. Darüber hinaus gibt es aber noch weitere gesetzliche Regelungen, die wir unbedingt erfüllen müssen. Unter anderem das deutsche Lieferkettengesetz, das uns zur Einhaltung festgelegter menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards verpflichtet – und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Was noch hinzukommt: Die bisher genannten Vorgaben stellen aus unserer Sicht nur Minimalanforderungen dar. Denn unsere konzerneigenen Compliance-Regeln reichen zum Teil deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.